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Markenrecht

Mit unserem Siegel ist Ihre gewerbliche Webseite abmahnsicher

Markenrechtsverletzungen: Sie werden kopiert? Das können Sie tun

Sie haben festgestellt, dass Ihre Marke ohne Ihr Einverständnis genutzt wurde? 

Am besten handeln Sie schnell, denn wenn Sie Ihre Rechte nicht durchsetzen, so ist Ihre Marke unter Umständen bald nichts mehr wert. Denn ohne eine kontinuierliche Überwachung droht die Gefahr einer Verwässerung und somit eines Wertverlustes Ihrer Marke. 

Als Inhaber Ihrer Marke dürfen Sie entscheiden, wer Ihre Marke nutzen darf. Dritten können Sie dies verbieten. Hierzu können Sie eine Abmahnung aussprechen lassen oder Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

Sie befinden in der Gründungsphase Ihres Unternehmens? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich über eine geeignete Markenstrategie Gedanken zu machen. Die Kosten einer Markenrechtsverletzung sind immens. Wir unterstützen Sie gerne bei der Recherche, der Anmeldung und der Überwachung Ihrer Marke.

Markenrecht und die Marke

Egal, ob Logo, Marke oder Slogan – Das Markenrecht stellt sicher, dass Ihre Marke nicht ohne Ihre Erlaubnis genutzt wird. Dies stärkt die Identität und den Wiedererkennungswert Ihrer Marke und schafft Vertrauen bei Ihren Kunden.

Das Markenrecht schafft damit einen echten Mehrwert und hilft die Qualität und das Vertrauen in Ihre Produkte zu stärken. 

Das Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Viele relevanten Regelungen finden sich im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG).

Was ist überhaupt eine Marke?

Laut MarkenG handelt es sich bei einer Marke um ein Zeichen, das dazu dient, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Die gängigsten Formen von Marken sind:

  • Wortmarken (Buchstaben, Zahlen und bestimmte Satz- und Sonderzeichen),

  • Bildmarken (grafisches Element),

  • Wort- / Bildmarken (Kombination aus Wort und Bild),

  • Hörmarken (bestimmte Tonreihenfolge) und

  • Farbmarken (eine oder mehrere kombinierte Farben).

Möchten Sie wissen, ob es sich für Sie lohnt, Ihre Marke einzutragen lassen? Kontaktieren Sie uns!

Vor der Registrierung: Recherche und Prüfung

Bevor Sie eine Marke tatsächlich eintragen lassen, empfiehlt es sich, eine ausführliche Markenrecherche und Prüfung durchzuführen. Dadurch kann festgestellt werden, ob es absolute oder relative Schutzhindernisse gibt, die einer Eintragung entgegenstehen.

Nur Zeichen, die Zeichenqualität und Unterscheidungskraft besitzen, können als Marke eingetragen werden.

Unterscheidungskraft liegt vor, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sich somit von anderen Unternehmen ohne Verwechslungsgefahr unterscheidet (absolute Schutzhindernisse). Das Zeichen darf nicht beschreibend sein. Wenn Sie zum Beispiel eine Marke für T-Shirts eintragen lassen möchten, darf der Name nicht „T-Shirt-Verkauf“ lauten.

Zudem wird überprüft, ob bereits eine Markeneintragung besteht, also ob Dritte „Ihre“ Marke bereits angemeldet haben (relative Schutzhindernisse). Dieser Schritt ist besonders wichtig, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, da das Deutsche Patent- und Markenamt nicht überprüft, ob Ihre Markeneintragung die Rechte Dritter verletzt.

Durch unsere umfangreiche Markenrecherche vermeiden Sie potenzielle Konflikte und sparen damit sowohl Zeit als auch Geld.

DPMA oder EUIPO? Die Markenämter

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München (DPMA) ist zuständig für die Anmeldung und Eintragung deutscher Marken. Die Anmeldegebühr beträgt aktuell 290 € für die elektronische Anmeldung und 300 € für die postalische. In dieser Gebühr sind drei Markenklassen enthalten. Jede weitere Markenklasse kostet zusätzlich 100 €. Die Markenklassen richten sich nach der Nizza-Klassifikation, welche 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen enthält.

Nach einer erfolgreichen Überprüfung der absoluten Schutzhindernisse erhält der Markeninhaber eine Urkunde und die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht.

Jetzt haben ältere Markeninhaber die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Eintragung Einspruch einzulegen. Wenn der Einspruch erfolgreich ist, wird die Marke gelöscht. Andernfalls beträgt der Markenschutz zehn Jahre ab dem Eintragungstag und kann gegen eine Gebühr verlängert werden.

Um einen länderübergreifenden Schutz zu erlangen, können Sie Ihre Marke auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für die gesamte EU registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt online. Auch das EUIPO prüft die Anmeldung auf absolute Eintragungshindernisse. 

Die Kosten beim EUIPO liegen bei 850 € für eine Klasse. Auch hier haben Inhaber älterer Marken die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben. Die Frist für den Einspruch beginnt mit der Veröffentlichung der Anmeldung und dauert ebenfalls drei Monate. Wenn der Einspruch zulässig ist, informiert das EUIPO die Parteien. Die Parteien haben dann zwei Monate Zeit, um sich auf den Konflikt vorzubereiten oder eine Einigung zu erzielen. 

Wenn Ihre Marke registriert ist, genießt sie Schutz in der gesamten Europäischen Union. Außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wie der Schweiz, gilt der Schutz jedoch nicht.

Für eine Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) braucht man eine sog. Basismarke.

Prüfung und Eintragungsprozess können kompliziert sein. Nehmen Sie dafür gerne unsere Leistungen in Anspruch.

Wann liegt eine Markenverletzung vor?

Als Inhaber einer Marke haben Sie eine Monopolstellung. Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Ihre Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr nutzen.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele:

  • Ein Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an. Der gekennzeichnete Markenname ähnelt jedoch einem anderen, der in ähnlicher oder identischer Weise eingetragen ist. Ein chinesischer Technologiehersteller wollte ein Tablet „Mi Pad“ nennen. Apple hat dagegen geklagt, da der Name dem „iPad“ zu ähnlich ist.

  • Es besteht eine hohe Verwechslungsgefahr, da Dritte die Bekanntheit einer Marke ausnutzen, um eigene Produkte unter der gleichen oder ähnlichen Bildmarke zu vermarkten. Vor einigen Jahren hat Puma gegen den Designer Thomas Horn wegen Markenrechtsverletzung geklagt. Dieser hat ein T-Shirt entworfen, auf dem ein springender Pudel abgebildet war. Das Zeichen ähnelte jedoch dem springenden Puma von Puma so sehr, dass es eine Markenrechtsverletzung darstellte.

  • Ein geschützter Farbton wird für gewerbliche Zwecke, auf Verpackungen, in Geschäftspapieren oder zu Werbezwecken ausgenutzt. Der Verlag Langenscheidt hat erfolgreich gegen einen Konkurrenten geklagt, der den geschützten typisch gelben Farbton verwendet hat.

Sie sind unsicher, ob Ihre Rechte als Markenrechtsinhaber verletzt wurden? Gerne geben wir Ihnen eine individuelle Einschätzung!

Vorgehen gegen Markenverletzung: Die Abmahnung

Zunächst können Sie Ihren Konkurrenten eine Abmahnung schicken. Nur der Markeninhaber oder ein berechtigter Lizenznehmer ist dazu befugt. Diese Information können Sie im Register des DPMA oder dem EUIPO nachprüfen.

Eine Abmahnung stellt eine Nachricht an den Empfänger dar, dass die Verwendung einer bestimmten Marke aus Sicht des Lizenzinhabers eine Verletzung des Markenrechts darstellt. Die Abmahnung ist eine außergerichtliche Möglichkeit einen Streit beizulegen. 

Der Empfänger wird dazu aufgefordert, die Nutzung der Marke einzustellen und zukünftig zu unterlassen. Es ist erforderlich, dass der Empfänger eine rechtlich verbindliche Erklärung unterzeichnet, in der er zusichert, die Marke nicht mehr zu verwenden. Außerdem sollte der Abgemahnte über vergangene und gegenwärtige Verwendungen der Marke sowie den genauen Verwendungszweck informieren. Diese Vereinbarung kann normalerweise nicht widerrufen oder gekündigt werden. Sollte der Abgemahnte die Unterlassungserklärung unterzeichnen und trotzdem weiterhin die Marke verwenden, kann dies zu hohen Vertragsstrafen führen.

In der Abmahnung oder späteren Auskunftserteilung kann auch eine Forderung nach Schadensersatz erhoben werden.

Am Ende der Abmahnung wird eine Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Auskunftserteilung gesetzt. Diese beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.

Wenn Sie Ihren Konkurrenten abmahnen möchten, besteht bei der Formulierung einer Abmahnung und Unterlassungserklärung großes juristisches Feingefühl. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Was passiert, wenn die Abmahnung ignoriert wird? Wir helfen!

Wird die Abmahnung ignoriert oder weigert sich der Abgemahnte, die Unterlassungserklärung abzugeben, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Hier können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen. 

Mithilfe eines einstweiligen Verfügungsverfahrens können Sie beispielsweise erwirken, dass die Markenrechtsverletzung schnellstmöglich aus dem Internet verschwindet. Es kann sogar ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

Bei der Klage können Sie Ihre Forderungen aus der Abmahnung geltend machen: Unterlassung, Auskunft und/oder Schadenersatz. Achtung! Es besteht Anwaltszwang!

Innerhalb des Markenrechts sind nur bestimmte Gerichte eines Bundeslandes ausschließlich zuständig. Dies bedeutet, dass der Sitz des Beklagten oder andere Faktoren keine Rolle spielen.

Benötigen Sie eine juristische Unterstützung bei einer Klage wegen Markenrechtsverletzung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung

Haben Sie eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung des Markenrechts erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen erhalten haben, ist es wichtig, diesen Schritt ernst zu nehmen. Auch wenn Sie glauben, sich keiner unrechtmäßigen Handlung bewusst zu sein, kann die unbeabsichtigte Verwendung eines fremden Zeichens oder die zufällige Ähnlichkeit zu einer anderen Marke als Markenverletzung betrachtet werden, woraus resultiert, dass der Gegner das Recht hat, eine Abmahnung auszusprechen. Ignorieren Sie diese Abmahnung nicht, sondern prüfen Sie sorgfältig, ob es ratsam ist, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls die Gegenseite eine vollständige Aufgabe der verletzenden Marke verlangt, könnte dies zu erheblichen finanziellen Verlusten und im schlimmsten Fall zur Vernichtung Ihres Unternehmens führen.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, sich bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der auf dem Gebiet des Markenrechts spezialisiert ist. Dadurch kann geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Um eine Aufgabe Ihrer Marke zu vermeiden, werden wir Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen und idealerweise eine Vereinbarung zur Abgrenzung der Marken festlegen.

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Haben Sie eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung des Markenrechts erhalten?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern lassen Sie die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche prüfen. Falls die Gegenseite eine vollständige Aufgabe der verletzenden Marke verlangt, könnte dies zu erheblichen finanziellen Verlusten und im schlimmsten Fall zur Vernichtung Ihres Unternehmens führen.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, sich bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der auf dem Gebiet des Markenrechts spezialisiert ist. Dadurch kann geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. 

Unter einer Marke versteht man eine geschützte Bezeichnung. Diese kann ein Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen, den Namen eines Unternehmens oder eine Verbindung von Wort und Bild sein. Durch Kennzeichen wird eine bestimmte Sache von anderen ähnlichen Sachen unterschieden und ihr ein Ursprung zugeordnet. Auch Farben und Klänge können als Marken fungieren.

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Für eine nationale Markenanmeldung müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) können Sie Ihre Marke in der EU registrieren. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist für einen internationalen Schutz zuständig.

Zu den am häufigsten verwendeten Arten von Marken gehören: Marken, die aus Worten bestehen, Marken, die aus Bildern bestehen, Marken, die aus einer Kombination von Worten und Bildern bestehen, 3D-Marken/Formmarken, Farbmarken, Hörmarken, Hologramm-Marken, Positionsmarken, Mustermarken und Multimediamarken. Die international registrierte Marke ist keine eigene Art von Marke. „IR“ steht für „international registriert“.

Es handelt sich um eine Markenrechtsverletzung, sobald eine geschützte Marke ohne die Zustimmung des Inhabers von Dritten für gewerbliche Zwecke verwendet wird, sei es durch Fälschung oder Kopie. Der Inhaber der Marke hat das Recht, Dritten die gewerbliche Nutzung der Marke zu untersagen oder die Nutzung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zu erlauben.
Dokumentieren Sie den Sachverhalt oder nehmen Sie Kontakt mit dem Betreiber der Website auf. Plattformen wie eBay haben die Verpflichtung, aktiv gegen Markenverletzungen vorzugehen und Inhalte zu sperren. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts können Sie den Verletzer abmahnen und eine Unterlassungserklärung anfordern. Abschließend bleibt Ihnen auch die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen.
Die Kosten für den Markenschutz sind abhängig davon, für welche Länder und wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen die Marke angemeldet werden soll. Die günstigste Variante ist eine Online-Anmeldung für bis zu drei Nizza-Klassen beim DPMA für 290 €. Eine EU-weite Anmeldung bei der EUIPO beginnt bei 850 €.
Als schutzfähig gelten Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können z. B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Frühzeitig erkennen Sie durch eine Markenüberwachung Marken, die Ihre Markenrechte verletzen könnten. Hierfür ist eine Markenrecherche unerlässlich. Fehlt eine solche Überwachung, besteht das Risiko einer Kollision der Marken und einer Verschwächung Ihrer Marke. Dadurch kann sie an Wert verlieren.
Im Falle einer Verletzung des Markenrechts ist es erforderlich, dass Sie die andere Partei mittels einer Abmahnung konfrontieren. In dieser müssen die betroffenen Marken sowie die konkrete Verletzung des Markenrechts genannt werden. Da die Formulierung einer solchen Abmahnung sehr knifflig sein kann, ist es ratsam, hierfür einen Rechtsanwalt für Markenrecht in Anspruch zu nehmen.

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