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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Sport Express GmbH, Geschäftsführer Bernhard Schneider durch Rechtsanwälte Rainer Spiske und Gerd-Uwe Maisch

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Aktuell liegt uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Reiner Spiske und Gerd-Uwe Maisch für die „Sportexpress GmbH“ vor. Die Sportexpress GmbH betreibt u.a. auf eBay unter dem Mitgliedsnamen „sportexpressgmbh“ einen Shop für Sommer- und Wintersportartikel. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Wettbewerbsverstöße, die der Abgemahnte im Rahmen von Angeboten auf der Internetplattform eBay begangen haben soll. Aktuell wird eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt. Angaben zu Formvorschriften, Rücksendebedingungen, Nutzungs- und Wertersatz seien nicht korrekt angegeben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Rechtsanwaltskosten auf Basis von 15.000 EUR.  Ungewöhnlich erscheint der Inhalt der Unterlassungserklärung: Statt die Widerrufsbelehrung im Ganzen als veraltet zu bemängeln, werden gleich acht einzelne Verstöße aufgeführt. Das bedeutet, dass unter Umständen bei jedem Einzelverstoß die Vertragsstrafe verlangt werden könnte, wenn die Unterlassungserklärung so unterschrieben würde. 
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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