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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg Versicherungsmakler e.K.

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Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalts Heinz-Dieter Pals aus Dresden im Auftrag von Jens Sternberg verschickt. Was ist eine Abmahnung? Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Um was geht es konkret? Konkret geht es um Eintragungen von Versicherungsvertretern in Internetbranchenbüchern. Versicherungsvertreter ließen sich hierbei wettbewerbswidrig als Versicherungsmakler bezeichnen. Das sei unlauter, da hiermit in unzulässiger Weise Werbung betrieben würde. Exkurs: Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter Im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvertreter weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsmakler ist nicht von einer bestimmten Versicherungsgesellschaft beauftragt. Er vermittelt und betreut im Auftrag seiner Mandanten Versicherungsverträge. Auf das richtige Verhalten kommt es an! Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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