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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH

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Aktuellen Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte der lexTM Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH Verstöße gegen die Textilkennzeichenverordnung ab. Vorgeworfen wird den Empfängern eine falsche Etikettierung von Kaschmir und Pashmina Produkten. Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Kostenpauschale gefordert. Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Bezeichnung und Etikettierung jeglicher Art von Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich. Sie können davon ausgehen, dass ein Einstellen der Verkaufstätigkeit zum Beispiel durch Beenden der Auktion auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreicht. Allerdings sollten sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Lassen sie sich kompetent beraten!
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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