Aktuell lässt die iProtect GmbH über die Freihof Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Grund der Abmahnungen seien wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße gegen das ElektroG. Dabei soll es um Registrierungspflichten für Elektrogeräte aus dem Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik gehen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, sowie Abmahnkosten. Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben Sie Elektrogeräte und brauchen Unterstützung in Bezug auf Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten!
Unsere Vertragsanwälte empfehlen: Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!