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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung

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Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mahnen für Ralph Schneider die Nutzung von Produktfotos auf ebay Kleinanzeigen ab. Ralph Schneider betreibt selbst einen Onlineshop unter www.markenglas.de. In diesem werden unter anderem Gläser bekannter Spirituosen- und Getränkemarken angeboten. Angeblich ist Herr Schneider Berufsfotograf und fertigt Bildmaterial für seinen Internetauftritt selbst an. Achtung: Auch Produktfotos genießen urheberrechtlichen Schutz! Vorgeworfen wird den Adressaten der Abmahnung, dass Bildmaterial von Herrn Schneider ohne Genehmigung beim Verkauf von Produkten auf dem Kleinanzeigenportal von eBay verwendet worden sei. Sodann wird dargelegt, welche Ansprüche sich aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung ergeben.
  • Beseitigungsansprüche in Form von kompletter Entfernung
Achtung: Das schlichte Entfernen des Bildmaterials reicht nicht aus!
  • Unterlassungsansprüche: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsansprüche: über Herkunft des Bildmaterials, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der Zugänglichmachung
  • Zahlungsansprüche: Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Geltend gemacht wird ein Lizenzschaden in beachtlicher Höhe, sowie Rechtsanwaltskosten. Für die Erfüllung der genannten Ansprüche wird eine kurze Frist gesetzt. Achtung: Fragwürdige Unterlassungserklärung! Grundsätzlich gilt: Der Erklärende muss nur in dem Umfang eine Unterlassungserklärung abgeben, in dem er tatsächlich Rechte verletzt hat. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht weiter gehen als nötig.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
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