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Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

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Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben. Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen. So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages. Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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