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Abmahnung durch den VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung

Mit unserem Siegel ist Ihre gewerbliche Webseite abmahnsicher

Zum wiederholten Male haben uns unsere Vertragsanwälte von einer Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) berichtet.
Der VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung mit Sitz in Hamburg nimmt laut eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder dadurch satzungsgemäß war, dass er die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr überwacht. Die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Onlinehandels, unter Ihnen Vertreter der Lebensmittel-, Kosmetika- und Heilmittelvertreibende. In der Abmahnung selbst geht es um angeblich unlautere Aussagen in Bezug auf die gesundheitsbezogene Bewerbung von angebotenen Produkten. Als Grundlage hierfür wird das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, das LBFG angeführt. Die von dem Gewerbetreibenden getroffenen Aussagen seien wettbewerbswidrig. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die dem Verein angeblich entstandenen Abmahnkosten. 
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! 
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können! 
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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