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Facebook Like Button- Droht jetzt eine Abmahnung?

Mit unserem Siegel ist Ihre gewerbliche Webseite abmahnsicher

Das kleine Daumenhochsymbol hat vor allen Dingen eines: Jede Menge Streitpotential. Durch Anklicken des Symbols können Seitenbesucher angeben, dass ihnen der verlinkte Inhalt gefällt. Dies kommt vor allen Dingen den Seitenbetreibern zu Gute, die damit ihre Bekanntheit steigern und somit effektiv werben können. Dass Facebook durch bloßes Aufrufen der Seite durch den Nutzer quasi mitliest, ist vielen nicht bekannt. Die Daten der Nutzer werden durch Cookies, die Facebook auf den Rechnern der Seitenbesucher platziert, weitergeleitet. Datenschützer diskutieren daher seit Jahren die datenschutzrechtliche Einbindung des Social-Plug-Ins in Webseiten. Ob die Sache allerdings wettbewerbsrechtlich relevant ist und dem Händler, der das Plugin-In in seinem Onlineshop zum Beispiel verwendet, jetzt eine Abmahnung droht, ist umstritten. Die (noch) herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass dem nicht so ist. Allerdings mahnt aktuell vor allen Dingen die nordrheinwestfälische Verbraucherzentrale Unternehmen ab, die den Like Button in ihr Internetangebot integriert habe. Die Verbraucherzentrale hält dies für wettbewerbswidrig und hat Klage bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht und verlangt den Button datenschutzkonform umzustellen. Sie möchten nicht auf Facebook verzichten? Unsere Vertragsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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