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Urheberrechtliche Abmahnungen durch Waldorf-Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

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Uns liegen erneut gleich mehrere Abmahnungen durch die Münchner Kanzlei Waldorf-Frommer vor. Als Grund der Abmahnung wird die illegale Verbreitung über das Filesharing- bzw. P2P-Netzwerk „bittorrent“ genannt. Konkret sollen die Filme „Let’s be Cops – Die Party Bullen“ und „Maze Runner- Die Auserwählten im Labyrinth“. Kann ich die „Abmahnung“ ignorieren? Viele Betroffene glauben im ersten Moment nach Erhalt der Abmahnung an Abzocke oder Betrug. Allerdings sollte eine Waldorf-Frommer Abmahnung durchaus ernst genommen werden. Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert oder gar eigenmächtig Kontakt zu den Anwälten aufgenommen werden. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Hafte ich für das Tauschbörsenangebot? Wer haftet kommt selbstverständlich auf den Einzelfall an. Daher sollte eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen. Die Verteidigungschancen für den Anschlussinhaber stehen jedenfalls gut, wenn er die behauptete Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Dargelegt werden kann dann zum Beispiel, dass der Partner, die Kinder, Mitbewohner oder gar ein Unbekannter haften könnte. Keinesfalls sollte dies allerdings ins Blaue hinein behauptet werden, da Konstellationen denkbar sind, in denen trotzdem Pflichten durch den Anschlussinhaber verletzt sein könnten.
Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben? Allerhöchste Vorsicht ist natürlich bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese haben mit dem konkreten Sachverhalt nichts zu tun. Sollte der beauftragte Anwalt zu dem Ergebnis kommen, dass es im Einzelfall ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben, so sollte diese auch stets durch den Anwalt entworfen werden. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht abgegeben werden. 
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert!
Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben! Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!
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Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
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